BGH kippt Urheberrechtsabgaben für Computer – vorerst zumindest

kein weiterer Kommentar.

Wobei Papa Staat natürlich schon Richtung Rechteverwerter vorgesorgt hat:

Offen gelassen haben die Richter aber, ob nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zu Pauschalvergütungen im sogenannten 2. Korb der Urheberrechtsreform Anfang des Jahres für PCs nicht doch Urheberabgaben zu zahlen sind. Laut der im entschiedenen Fall noch nicht anzuwendenden Novelle besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Gerätetypen, die zur Vornahme von bestimmten Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden. Der Anspruch auf eine angemessene Vergütung für private Kopien hängt demnach nicht mehr davon ab, dass die Geräte dazu bestimmt sind, ein Werk “durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung” zu vervielfältigen. Die grundsätzliche Auseinandersetzung dürfte daher weitergehen, zumal neben der VG Wort auch die GEMA eine sich nicht auf die Textvervielfältigung beziehende Urheberrechtspauschale für PCs gerichtlich erzwingen will.

Und dann noch was “positives”…

“Tanja” wird jetzt sogar eingebuchtet. Inklusive der obligatorischen grünen Welle im Forum.

USB-Stick-Bottle-Opener! It’s about fucking time

dass mal endlich ein USB-Stick-Produzent, dass ganze mit ‘nem Flaschenöffner fusioniert. Nicht, dass man die Dinger nicht eh schon dafür zweckentfremdet hätte. Aber schön, dass man sich bei diesem wohl keine Sorgen mehr machen muss, dass es zerbröselt.

Image © Trekstore

Endlich mal wieder USB-Nuppsies hier :)
via Engadget

Sarah Palin

Das Beste was den Amerikanern passieren konnte. Müssen die Republikaner wegen ihr doch zumindest nach aussen hin einen ganzen Tacken menschlicher und liberaler werden. [Wow. Jetzt fang ich schon an Politisches zu bloggen. Muss an lgws Abwesenheit liegen.]
[Update: Sieht so aus, als hätt ich's nicht gepeilt. Die müssen garnix mit liberaler. Da tobt die Bigotterie! Hier wirds erklärt.]

Filme ohne Happy End?

Welche (möglichst bekannten) Filme fallen euch ein, die kein Happy End haben? Beispiele wären z.B. Departed oder Cloverfield. Brauche einige für eine empirische Studie an der Uni, und mir fallen nicht mehr ein.
Thx.

Vielleicht rasch noch ein paar Daten klauen, denn…

Die Pläne von Innenminister Schäuble für ein zentrales Melderegister haben nach einem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Samstag) kaum noch Chancen. Wie die Opposition lehnen auch Justizministerin Zypries und die SPD-Fraktion das Projekt ab, wie der innenpolitische Fraktionssprecher Dieter Wiefelspütz dem Blatt sagte. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Datenmissbrauch solle “der Staat sich hüten, verzichtbare neue Datensammlungen anzulegen”.

(Heise)

Ich könnte so ca. 800.000 Datensätze anbieten, schätze ich. Impi kann aber bestimmt noch ein paar mehr in den “Topf” werfen. Es ist für eine gute Sache ;)

Disclaimer: natürlich ist das ein Scherz, und kein Aufruf zu einer Straftat, und nein, bei mir kann man auch nicht WIRKLICH Daten kaufen. Echt nicht.

Heise hört auf seine Leser…

… und schmeisst wenigstens die komischen “zweispaltigen” Top-Artikel wieder aus dem Layout.

Jetzt noch ein bisschen weiter auf die Leser hören, damit die Linksausrichtung sich wieder zu einem hübschen zentriert verändert, und alle sind glücklich…

wir berichteten:

http://www.retro-coding.de/?p=1618
http://www.retro-coding.de/?p=1615

Gericht: Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig

Yeah. Bei slashdot gibt es für sowas den Tag “sudden outbreak of common sense”.

heise schreibt:

Gericht: Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig

Simon, der auch in der Interessengemeinschaft Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ) aktiv ist, konnte sich mit seiner Argumentation vor Gericht durchsetzen. Seiner Ansicht nach ist auch ein beruflich genutzter PC als Zweitgerät von der Gebühr (5,52 Euro monatlich) befreit, wenn in der Wohnung weitere regulär angemeldete Empfangsgeräte vorhanden sind. Auch der Richter hält die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) festgeschriebene Regelung zur Gebührenpflicht in dieser Hinsicht für eindeutig und wies die Einwände des beklagten NDR als unzulässige Interpretation zurück.