Wo Ardman wirklich geklaut hat

Damit es nicht in den Archiven des blog-o-marts (R.I.P.) verschwindet, hier Ur-Wallace-&-Gromit von M-K und B-R:

OK. Es gibt immer noch eine Steigerung.

Bisher hatte ich angenommen, mit dem durchschnittlichen japanischen Wahnsinn halbwegs vertraut zu sein. Couldn’t have been further from the truth.

(und wie embedded man hier wohl ein YouTube-Video? Aha. Indem man Admin ist.)

Zur Diskussion

Auch inter-geschlechtliche Themen sollen in diesem Blog keineswegs unbeachtet bleiben. Darum seien hiermit typisch weibliche Verhaltensweisen zur Diskussion gestellt.
arschkratzen.jpg
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… eines dieser Spaßblogs?

Ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich werde dieses “Blog” dazu nutzen, interessante Fakten und kritische Analysen zu verbreiten. Sachverstand im Fachverband.


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Tiny Ninjas

Blog Pt. 2

In mehrfacher Hinsicht :)
Mit genauso viel Liebe und nur selbstgemachtem Spam. Nur wo sind Mart und Impen? Internet-Abstinent? Wiederkommen und mitbloggen!

Neues Gesetz: Nationalbibliothek soll Netzinhalte archivieren

Heute schon gelacht? Kann noch kommen ;)

Ich hab das nicht mitbekommen, aber dieses Land begibt sich wirklich zunehmend an die Schwelle des Wahnsinns:

Welches Echo würde jemand finden, der öffentlich die Absicht bekundete, sämtliche Webzines, Wikis, Diskussionsforen, Newsticker, Ratgeber- und Nachschlage-Angebote des deutschen Internet komplett zu archivieren, und zwar mit all ihren wechselnden Inhalten? Wenn derjenige dann auch noch ernsthaft betonte, er lege es darauf an, dass all dies auf eine Zeitspanne von mindestens einhundert Jahren verfügbar sein solle, würden selbst Freunde verrückter Ideen ein Lachen kaum noch unterdrücken können.

Die Vorstellung, die wie ein Musterbeispiel aus dem Projektkatalog der sagenhaften Schildbürger klingt, hat jedoch einen durchaus ernsten Hintergrund – nämlich das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), das seit 29. Juni dieses Jahres in Kraft ist und das frühere Gesetz über die Deutsche Bibliothek (DBG) abgelöst hat. Das DNBG enthält den Auftrag an die Deutsche Nationalbibliothek, neben gedruckten sowie auf Ton- und Datenträgern gespeicherten „Medienwerken“ auch solche, die in „unkörperlicher Form“ vorliegen, der Nachwelt zu erhalten. § 3 Nr. 3 des Gesetzes sagt, dass damit „alle Darstellungen in öffentlichen Netzen“ gemeint sind.

zu finden hier: Heise-Artikel

Das wichtigste Detail habe ich vergessen: alle “Veröffentlicher” sind dazu verpflichtet, die Daten für die Nationalbibliothek bereitzuhalten. Falls man sich “weigert”, kost das (bis zu) 10.000€. Was “bereithalten” heisst, weiss leider auch die Nationalbibliothek nicht so genau. Ein nettes Fon-Interview dazu ist zu hören in Folge 14 von “Computerclub 2″ – übrigens ein lohnender Podcast ;)

Ein Wolfgang fragte irgendwann während des Interviews Vorwurfsvoll-irritiert: “Wissen sie eigentlich, dass wir 10 Millionen .de-Domains haben?”. Darauf der Mensch von der DNB: “Tja, aber äh… wir archivieren heute schon 1000 Schriftdokumente pro Tag, das wird schon äh… irgendwie gehen”. Do the math. Vor allem, weil sich Blogs und Co ja auch nieee ändern, so wie die Textdokumente…